Zwei von drei Autofahrer*innen überholen Radfahrende zu knapp. Seit Oktober schreibt das Gesetz konkrete Mindestabstände vor: 1,5 Meter im Ortsgebiet, zwei Meter außerhalb. Wie viel hat das gebracht – und was tun die Behörden, um die Regeln durchzusetzen?

TEXT: Ruth Eisenreich
MITARBEIT: Andrzej Felczak, Elisabeth Kostal
INFOGRAFIK: Anna Hazod

Als die zwölfjährige Maja bei der Tür hereinkommt, hört ihr Vater sie schon von der Küche aus schluchzen. Sie hat Blut im Gesicht, eine geschwollene Lippe, ihre Schneidezähne sind abgebrochen, die Lieblingsjacke aufgerissen.

Maja ist passiert, wovor sich viele Radfahrer*innen fürchten, wenn sie hinter sich mal wieder einen Motor aufbrummen hören: Ein Autofahrer hat sie zu knapp überholt, ihre Lenkstange gestreift und sie zu Sturz gebracht. So gibt sie es noch am selben Tag im November 2022 bei der Polizei zu Protokoll.

Seit einer Novelle im Oktober 2022 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Autofahrenden beim Überholen von Radfahrer*innen nicht mehr nur einen „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden“ Abstand vor, sondern definiert diesen: mindestens 1,5 Meter innerorts, mindestens zwei Meter außerorts. Solche gesetzlichen Mindestabstände hatte die Radlobby seit Jahren gefordert, in anderen Ländern Europas gab es sie längst. Aber wie so viele Regeln im Straßenverkehr ist auch diese nur so gut wie ihre Umsetzung.

Wie viel bringen also die neuen Mindestabstände? Halten sich Autofahrende daran? Was tun die Behörden, um die Einhaltung durchzusetzen?

Drei Messprojekte, ein Ergebnis

Knapp ein Jahr, bevor die StVO-Novelle in Kraft trat, legten für ein Forschungsprojekt der Radlobby ARGUS Steiermark und der FH Joanneum 53 Grazer Radfahrende ihre Alltagswege mit einem an ihrer Sattelstütze montierten Messgerät zurück (DRAHTESEL 3/22). Wurden sie überholt, drückten sie einen Knopf am Lenker, und der sogenannte OpenBikeSensor (OBS) maß und speicherte den Abstand.

Das Ergebnis: Nicht einmal die Hälfte der rund 2.000 überholenden Autofahrer*innen hatte 1,5 Meter Abstand gehalten, fast jede*r siebte nicht einmal einen Meter. Der Negativrekord: Ein Überholmanöver mit 24 Zentimetern Abstand – und das nicht etwa in einer verkehrsberuhigten Gasse, sondern in einer 50er-Zone.

Noch drastischere Zahlen ergab eine OBS-Erhebung im Auftrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit in Wien, Salzburg und dem Burgenland im Herbst und Winter 2021/22. Hier wurde nur bei einem Drittel der rund 1.000 im Ortsgebiet dokumentierten Überholvorgänge die 1,5 Meter eingehalten, bei gut einem Fünftel war es weniger als ein Meter.

Die aktuellste Erhebung stammt von der Radlobby Vorarlberg. Obwohl hier nicht nur inner-, sondern auch außerorts gemessen wurde, hielt auch hier zwischen März und September 2022 nur ein gutes Drittel der Autofahrenden mindestens eineinhalb Meter Abstand, mehr als ein Siebtel nicht einmal einen Meter. Negativrekord: 29 Zentimeter, die Länge einer A4-Seite.

Minimal besser – oder Zufall?

Die Vorarlberger Untersuchung läuft noch; um dem DRAHTESEL einen (vorsichtigen) Vorher-/Nachher-Vergleich zu ermöglichen, hat das Team eine Zwischenauswertung durchgeführt. Von Oktober 2022 bis Mai 2023, also nach Inkrafttreten der StVO-Novelle, hielten Autofahrer*innen demnach im Durchschnitt sechs Zentimeter mehr Abstand als zuvor. Die Zahl der Überholvorgänge mit mehr als 1,5 Metern Abstand stieg um vier Prozentpunkte, die Zahl der besonders knappen sank um ebenso viele.

Eine minimale Verbesserung also – aber selbst wenn sie nicht nur dem Zufall geschuldet ist, bedeuten diese Zahlen auch: Immer noch ignoriert mehr als die Hälfte der Autofahrer*innen den nun gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand und überholt Radfahrende gefährlich knapp.

Zwar sieht das Gesetz eine Ausnahme vor: Ein geringerer Abstand ist erlaubt, wenn das überholende Auto höchstens 30 km/h fährt – die Radlobby setzt sich für eine Streichung dieser Ausnahme ein. Auch bei niedrigem Tempo müssen Autofahrende aber einen „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden“ Abstand einhalten. Als Faustregel gilt dabei: ein Meter plus ein Zentimeter pro gefahrenem km/h.

Der Autofahrer, der die zwölfjährige Maja gestreift hatte, hielt nach ihrem Sturz an und kümmerte sich um das verletzte Mädchen. „Er hat mir ein Taschentuch gegeben, damit ich mein Blut abwischen kann“, heißt es in ihrem Polizei-Protokoll. Dann habe er ihr Rad ins Auto geladen, sie in ihren Wohnbezirk mitgenommen und sei weitergefahren. Seinen Namen oder seine Kontaktdaten hinterließ er ihr nicht.

Das Kennzeichen zu notieren, daran dachte Maja in ihrem Schreck nicht. In den Tagen danach suchten ihre Eltern auf Facebook nach Augenzeug*innen des Vorfalls – vergeblich.

Das Bewusstsein schärfen

Geht man davon aus, dass nur wenige Autofahrer*innen Radfahrende absichtlich gefährden, kann man aus den Ergebnissen der Abstandsmessungen nur einen Schluss ziehen: Den meisten Autofahrenden ist nicht klar, wie gefährlich ihre Überholmanöver sind. Und dass man bei Platzmangel ruhig mal ein Stück hinter einer radfahrenden Person hinterherzuckeln kann – das Warten hinter einem linksabbiegenden, ein- oder ausparkenden Auto ertragen Autofahrer*innen schließlich auch geduldig, ohne zu hupen oder gefährlich knapp aufzufahren.

Was also tun die Behörden, um das Bewusstsein der Autofahrenden für sichere Überholabstände zu schärfen?

Man habe Inserate geschaltet, schreibt eine Sprecherin des Klimaschutzministeriums auf Anfrage: je ein ganzseitiges in Krone, Heute, Österreich, Kleine Zeitung, den Regionalmedien Österreich, im VCÖ-Magazin und im DRAHTESEL, je eine halbe Seite in Autotouring und Freie Fahrt, je eine Viertelseite in sieben weiteren Tageszeitungen. Dazu Online-Inserate; Ende Mai beginne in Online- und sozialen Medien eine zweite Kampagne.

Was die Sprecherin nicht dazusagt: Die Liste enthält offenbar alle Inserate zur StVO-Novelle, nicht nur solche zum Überholabstand.

Wie es besser ginge, zeigt zum Beispiel Irland, wo die zuständige Road Safety Authority TV-Werbung zum Thema schaltete und große Plakate aufhängen ließ.

Die Sache mit dem Datenschutz

Dass der Autofahrer, der Maja zu Sturz brachte, schließlich gefunden wurde und im Juni vor Gericht stehen soll, war offenbar dem Engagement von Majas Eltern zu verdanken – und wohl auch einem Bruch des Datenschutzrechts.

„Wir haben geschaut, wo es in der Gegend Überwachungskameras gibt“, sagt Majas Mutter. „Da gibt es eine Institution, bei der ich sicher war, dass sie eine Kamera haben. Ich bin hingegangen und habe darum gebeten, dass sie die Aufzeichnungen aufheben und der Polizei schicken.“ Und tatsächlich war darauf zwar nicht der Unfall zu sehen, aber das Unfallauto – an Marke und Farbe hatte Maja sich erinnern können – mitsamt Kennzeichen.

„Vermutlich hätten die das Video gar nicht so lange aufheben dürfen“, sagt die Mutter. „Wenn wir uns nicht selbst darum gekümmert hätten, oder wenn die Leute dort nicht so lieb gewesen wären, es trotzdem für uns aufzuheben, wäre der Fahrer wohl nie gefunden worden.“

Einen zu knappen Überholvorgang zu beweisen, ist technisch einfach – und rechtlich extrem schwierig. Ist kein Video oder Foto vorhanden, steht Aussage gegen Aussage. Das Datenschutzrecht macht es aber fast unmöglich, im Straßenverkehr legal mitzufilmen. Das „dauerhafte Filmen ohne Anlass“ während der Fahrt, sei jedenfalls unverhältnismäßig, erklärte der Datenschutzrechts- Professor Christian Bergauer im Dezember im DRAHTESEL.

70 Euro Strafe – für den Radfahrer

Wer auf besonders kritischen Streckenabschnitten mit laufender Handykamera in der Hand fährt, kann ebenfalls Probleme bekommen. So erging es einem Grazer Radfahrer, der 2020 Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit gegen einen Autofahrer erstattete. Der habe ihn und seine Freundin in einer 50er-Zone mit ungefähr 30 Zentimetern Abstand überholt, gab er an und lieferte als Beleg ein Video mit.

Was aus dem StVO-Verwaltungsverfahren wurde, wisse er nicht, sagt der Radfahrer. Das Strafverfahren gegen den Autofahrer jedenfalls stellte die Staatsanwaltschaft Graz trotz Videos „mangels Anfangsverdachts“ ein – der Radfahrer aber musste 70 Euro Strafe für das Verwenden seines Mobiltelefons während der Fahrt zahlen. Die Dokumente liegen dem DRAHTESEL vor.

Privatpersonen haben also wenige Möglichkeiten, gegen zu knappes Überholen vorzugehen. Und was tut die Polizei, um die Einhaltung der Abstandsregeln durchzusetzen?

Der DRAHTESEL hat dem Innenministerium und den neun Landespolizeidirektionen ausführliche Anfragen dazu geschickt. Eine Landespolizeidirektion (LPD) antwortete, das Innenministerium übernehme die Beantwortung; das Ministerium schickte allerdings statt konkreter Antworten nur ein allgemeines Statement.

Auf die Fragen etwa, inwieweit man die eigenen Beamt*innen zum Thema geschult habe oder welche Belege für zu knappes Überholen man angesichts der Datenschutz-Problematik als ausreichend ansehe, geht das Ministerium gar nicht ein.

Erkundigt man sich in der Rad-Community nach Reaktionen der Polizei auf Anzeigen, hört man von sehr unterschiedlichen Erfahrungen. Die Bandbreite geht von Verständnis und Unterstützung bis hin zu „Wos wolln’s?“, Unkenntnis der Rechtslage und „Anzeige nicht aufgenommen – kein Personenschaden, Pech gehabt“.

Zur Frage, wie viele Schwerpunktkontrollen zum Überholabstand die Polizei seit Oktober 2022 durchgeführt habe und mit welchem Ergebnis, schreibt das Innenministerium in seinem Statement: „Verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktionen finden tagtäglich statt, zu allen Bereichen, die einen besonderen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben oder wo Schwerpunktsetzungen notwendig werden. Dazu gehören auch regelmäßige Schwerpunkte bzgl. des Radfahrverkehrs und den entsprechenden Bestimmungen.“

Polizeiliche Prioritäten

Welche Prioritäten die Polizei bei solchen Schwerpunkten setzt – Überholabstände gehören offenbar nicht dazu –, lässt sich allerdings etwa aus einer Presseaussendung der LPD Wien vom 10. Mai herauslesen. Am Vorabend hat sie demnach eine siebenstündige Radverkehrs- Schwerpunktaktion durchgeführt. Dabei bekamen 23 Autofahrende Anzeigen oder Organmandate wegen verkehrsrechtlicher Übertretungen (wegen welcher, kann eine Sprecherin auf Anfrage nicht sagen) – und zugleich 24 Radfahrende wegen Missachtung des Rotlichts, 22 wegen fehlender Ausrüstung und sieben wegen Befahren des Gehsteigs. Und die Polizei führte 71 Alkovortests bei Rad- und E-Scooter-Fahrenden durch, von denen, wie man auf Nachfrage erfährt, keiner positiv ausfiel.

Möglichkeiten, wie die Polizei die Einhaltung der Mindestabstände aktiv vorantreiben könnte, gibt es durchaus: In Schottland radeln seit Jahren bei der „Operation Close Pass“ Zivilpolizist*innen mit Kameras am Rad herum. Werden sie zu knapp überholt, funken sie Kolleg*innen an, die die jeweiligen Autofahrenden dann anhalten, auf ihre Fahrweise ansprechen und bei mangelnder Einsicht Strafen verhängen. Kontrollen dieser Art wären auch mit Messgeräten statt Kameras denkbar.

Die zwölfjährige Maja habe ein paar Tage nach ihrem Unfall begonnen, wieder radzufahren, sagt ihre Mutter. Ihre Schneidezähne seien repariert worden und sähen jetzt wieder normal aus. Beim Zubeißen habe sie aber immer noch ein komisches Gefühl – und beim Radfahren viel mehr Angst als vorher.

 


Zum Weiterlesen

1meter50.at

www.radlobby.at/Ueberholabstandsmessungen

 

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