Grundbesitzende verhindern die Freigabe von Forststraßen für Mountainbiker. Das gemeine Volk soll ausgesperrt bleiben.

Österreichische Mountainbiker schauen neidisch auf die Bedingungen in unseren Nachbarländern. Ob in der Schweiz, in Deutschland, Italien, Tschechien oder der Slowakei: überall ist das Fahren auf Forststraßen und – in vielen Fällen – auch auf Wegen und Pfaden erlaubt. Demgegenüber ist das heimische Forstgesetz verstaubt. An vielen Stellen findet sich darin die Geisteshaltung der k. u. k.-Monarchie wieder, wonach die Oberklasse tunlichst unter sich bleiben und das gemeine Volk aussperren wollte. Auch das Wandern im Wald war lange grundsätzlich verboten – erst 1975 wurde dies durch die Wegefreiheit generell erlaubt.

Forstgesetz liberalisieren

Seit Jahren laufen daher Bestrebungen, das Forstgesetz zu liberalisieren. Im Jahr 2015 wurde eine Initiative gegründet, um Radfahren auf allen Forststraßen zuzulassen. Nicht nur die Mountainbiker-Interessensgruppe Upmove und die Radlobby Österreich unterstützen dieses Anliegen: mit Alpenverein und Naturfreunden sind auch die Organisationen der Wandernden mit an Bord.

Der Wunsch nach einer zeitgemäßen Lösung wird von Grundbesitzenden und Pächtern nach wie vor abgelehnt. Stattdessen wird die „vertragliche Lösung“ für einzelne Strecken als vollwertige Alternative verkauft. Wie die Praxis zeigt, sind derlei „vertragliche Lösungen“ zwar Verträge, aber keine Lösungen. Bei der Umsetzung tauchen nämlich viele Hürden und Probleme auf. So ist etwa für einen Vertrag eine juristische Person als Partei erforderlich – z.B. ein Tourismusverband oder ein Sportverein. Nicht allerorts gibt es aber eine Interessensvertretung, die als Vertragspartei in Frage käme.

Vertragliche Lösungen kein Heilmittel

Wenn die Grundbesitzenden Kärnten und Tirol als positive Beispiele anführen, muss man wissen, dass es in beiden Ländern nur deshalb zu Verträgen kam, weil einzelne Persönlichkeiten unter größtem persönlichen Einsatz Konzepte erstellt und Verhandlungen geführt haben. In Kärnten: der Ex-Radrennfahrer und jetzige Landes-Radbeauftragte Paco Wrolich und Mario Deutschmann von der Landwirtschaftskammer. In Tirol: engagierte Beamte vom Landesforstdienst. Nach langen Verhandlungen besteht immer ein Risiko, dass die Realisierung einer Route an der Zustimmung eines einzigen Grundbesitzenden scheitert. Zudem fallen für die Strecken regelmäßig Pachtgebühren zwischen 0,10 und 0,40 Euro je Meter und Jahr an: ein Betrag, für den sich Zahlende finden müssen.

Für die Einrichtung von Strecken ist es förderlich, wenn Gemeinden, Länder oder Bundesforste Grund besitzen, was z.B. in Tirol sehr häufig der Fall ist. In Tirol wird auch das Fahren auf nicht freigegebenen Strecken sehr entspannt gesehen. Anders ist es in Niederösterreich, wo viele Großgrundbesitzende einer Streckenöffnung nicht zustimmen und das Fahren auf nicht freigegebenen Strecken mit Klagen (bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro) bedrohen.

Trotz allen Bestrebungen erfolgt der Ausbau des heimischen MTB-Streckennetzes schleppend. Von offiziellen Stellen wird die Gesamtlänge mit 27.000 Kilometer beziffert. Laut Recherchen beträgt der Anteil von geöffneten Straßen jedoch lediglich 10.800 Kilometer. Zum Vergleich: in Österreich gibt es 125.000 Kilometer Forststraßen. Das MTB-Streckennetz ist ein Fleckerlteppich. Das Angebot ist in manchen touristischen Gebieten sehr gut, rund um die meisten Ballungsräume allerdings unbefriedigend.

Fazit: die „vertragliche Lösung“ funktioniert punktuell dort, wo öffentliche Körperschaften Grund besitzen bzw. die Grundbesitzenden kooperativ sind, wo es ein touristisches Interesse gibt und wo die öffentliche Hand durch Förderungen und Personal unterstützt. Als Gesamtkonzept ist sie jedoch unbrauchbar. Die einzige Lösung ist eine zeitgemäße Anpassung des Gesetzes an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts. Andrzej Felczak