Sie fragen – unsere Expert*innen antworten

Antworten: Lisa Lederer, Christine Chaloupka und Roland Romano.

 

“Was kann ich gegen zugeparkte Radinfrastruktur tun?
Polizei und Parkraumüberwachung scheinen sich darum nicht zu kümmern.”
Manuel Deuerling, 1190 Wien

 

→ Die Juristin

Lisa Lederer ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Alix Frank Rechtsanwälte

Lisa Lederer

Fahrzeuge müssen laut StVO so halten oder parken, dass kein*e Verkehrsteilnehmer* in am Vorbeifahren oder Wegfahren gehindert wird. Das Halten und Parken auf Radfahranlagen ist – sofern sich nicht aus Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt – ausdrücklich verboten. Taxis und Krankenwagen dürfen in gewissen Ausnahmefällen auf Mehrzweckstreifen kurz halten, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen.

Wird durch ein stehendes Fahrzeug der Verkehr beeinträchtigt, hat die zuständige Behörde seine Entfernung zu veranlassen. Das Gesetz nennt explizit die Behinderung von Radfahrenden auf Radfahrstreifen oder Radfahrerüberfahrten. Für die Überwachung und die Meldung an die Behörde ist die Verkehrspolizei verantwortlich. Auch Mitarbeiter*innen von Straßenaufsicht, Straßenerhalter, Feuerwehr und öffentlichem Verkehr können in dringenden Fällen Fahrzeuge entfernen (lassen).

Trifft man vor Ort weder Polizei noch Parkraumüberwachung an, kann man den Falschparker*innen einer Polizeidienststelle melden – anonym telefonisch oder über Websites wie falschparker.at. Dort muss man seine Kontaktdaten bekanntgeben, laut Website werden diese aber nicht an die falsch parkende Person weitergeleitet.

 

→ Die Verkehrspsychologin

Christine Chaloupka ist Verkehrspsychologin und Mitautorin eines Lehrbuchs

Christine Chaloupka

Ist der Lenker oder die Lenkerin anwesend, sprechen Sie ihn oder sie an – und zwar am besten ohne Vorwürfe, denn diese rufen meist Reaktanz hervor, also eine Art Trotzreaktion. Weisen Sie lieber darauf hin, welche Umstände oder Schwierigkeiten Ihnen durch den blockierten Weg entstehen.

Ist der oder die Fahrer*in des Autos nirgends zu sehen, können sie ein wohlformuliertes Kärtchen an die Windschutzscheibe stecken. Weil man in der Situation selbst nicht immer Papier und Stift bei der Hand hat und es manchmal auch schwerfällt, kühl und rational zu bleiben, ist es eine gute Idee, solche Kärtchen daheim vorzubereiten – damit sie auffallen, vielleicht in gelber Farbe auf Karton – und sie zum Beispiel in der Geldbörse immer mit dabei zu haben.

Der Text darauf sollte auf keinen Fall untergriffig sein, sonst verdeckt die Form den Inhalt. Ratsam ist Humor – etwa der Text „Was habe ich da wohl falsch gemacht?“ neben einem Smiley und einem Radfahrer*innen- Icon. Bleiben Sie jedenfalls höflich, aber nie unterwürfig. Bedanken Sie sich nicht überschwenglich, sondern höchstens mit einem knappen „Danke“. Denn eigentlich muss man sich für etwas, was einer*einem zusteht, nicht bedanken – aber der Ton macht eben die Musik.

 

→ Der Radlobbyist

Roland Romano ist Sprecher der Radlobby ÖsterreichRoland Romano

Verparken kann die schönsten Radwege zunichtemachen. Manchmal löst die freundliche Kontaktaufnahme das Problem. Der rechtliche Weg einer Anzeige mit Beweisen ist teils umständlich und der Vorwurf wird oft fallen gelassen. Zusätzlich wird dadurch die Radfahranlage nicht zeitnah wieder frei. Wenn man an der Benützung einer Radfahranlage gehindert ist, sollte man die Behörde über den Missstand informieren, z. B. per Telefon bei der nächsten Polizeidienststelle oder via 133. Die Behörde hat in solchen Fällen gemäß § 89a StVO nämlich die Pflicht, „das Hindernis ohne weiteres Verfahren zu entfernen.“ – also abzuschleppen o. ä., damit die Anlage sofort wieder nutzbar wird. Häufen sich Verparkungen an einer Örtlichkeit, lohnt sich oft eine systematische Lösung. Durch Poller gesicherte Sperrflächen, Haltezonen, geringere Fahrbahnbreiten etc. machen schon viele Straßen in Österreich sicherer.

 

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Schreiben Sie an radschlag@drahtesel.or.at

 

Weiterführende Info:

> Falschparker*innen anonym einer Polizeidienststelle melden – falschparker.at

 


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