„Das ist ein anderes Verhalten!“
Bis auf ein Tempo-Detail gelten in Deutschland und Österreich idente Mindestseitenabstände beim Überholen von Radfahrenden. Doch während die Abstände „drüben“ spürbar größer werden, tut sich in Österreich nichts. Der Grund? Die deutsche Polizei kontrolliert, mahnt, straft – und informiert proaktiv. In Österreich ist von derartigen Aktivitäten nichts bekannt.
BERICHT: Andrzej Felczak
Fotos: Polizeidirektion Hannover
Hinter der Grenze beginnt eine andere Welt. Als Harald Gaukel Mitte November bei der Herbstakademie der Radlobby in Salzburg von ihr erzählte, löste er eine in Österreich seltene Reaktion aus: „Deutschland ist eben besser“, seufzte mancher Zuhörer. Und eine Zuhörerin wünschte sich schmunzelnd eine Exkursion nach „Drüben“. „Drüben“, das ist Bayern. Dort fährt Salzburgs Radlobby-Vorsitzender oft Rad. Und über den Unterschied, wie er dies- und jenseits der Grenze überholt werde, sagte Gaukel, könne er Bücher schreiben: „Ab der Grenze wird nicht mehr auf Tuchfühlung und Teufel-komm-raus überholt. Ich fahre so oft in Bayern, dass ich weiß: Das sind keine Momentaufnahmen, das ist ein anderes Verhalten.“
Gaukels Publikum staunte. Schließlich gelten in Deutschland und Österreich beim Punkt „Abstand beim Überholen von Fahrrädern“ die gleichen seitlichen Mindestabstände: Im Ortsgebiet 1,5, auf Freilandstraßen zwei Meter. In Deutschland seit 2020, in Österreich seit 2022. Auch wenn die Gesetzestexte im Langsamfahr-Detail voneinander abweichen: Bei „realistischen“ Auto-Geschwindigkeiten sind sie ident.
Doch in Österreich ist das de facto totes Recht. Das bestätigen alle hier je durchgeführten Messungen. Egal, ob durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), mit dem „Open Bike Sensor“ durch die Radlobby oder den von Salzburgs Polizei 2017 durchgeführten – bisher einzigen dokumentierten amtlichen – Messungen in Österreich: Gut zwei Drittel der Autofahrenden unterschritten innerorts wie außerorts die gesetzlichen Mindestüberholabstände signifikant. Mitunter wurde sogar im einstelligen Zentimeterbereich überholt.
Was macht Deutschland anders?

Wer will, der kann: Die deutsche Polizei setzt auf Kontrollen und aktive Info- und Medienarbeit. Das wirkt. Im Bild: die Sprühschablone aus Hamm.
Wieso es Harald Gaukel in Bayern anders erlebt? Weil die deutsche Polizei kontrolliert, abmahnt, straft, und proaktiv an die Öffentlichkeit geht. Im Gegensatz zu Österreich: Bis auf die Aktion in Salzburg 2017 wurde – bundesweit – keine einzige einschlägige Polizeikontrolle öffentlich bekannt.
Dass überhaupt nicht kontrolliert wird, lässt sich dadurch natürlich nicht belegen. Aber KfV-Chef Klaus Robatsch wies im letzten DRAHTESEL auf ein starkes Indiz dafür hin – auf ein Gesetzesdetail: In Deutschland gelten Mindestabstände ortsgebunden-eindeutig. In Österreich dürfen sie jedoch unterschritten werden, wenn langsamer als mit 30 km/h überholt wird.
So lebensfremd „Sub-30“ meist ist: Um Einsprüche zu vermeiden, müsste die Exekutive immer auch das gefahrene Tempo belegen. Dafür fehlen ihr die Geräte: Dass daher weder Zahlen noch Fälle bekannt sind, stützt also die These vom „toten Recht“. Obwohl: Wiens Fahrradpolizei betonte im Sommer im Zuge eines Besuchs von Parlamentsabgeordneten, dass schon eine sogenannte „dienstliche Wahrnehmung“ genüge. Ob oder wie oft derartige „Wahrnehmungen“ schon zumindest zu Abmahnung führten, blieb aber offen.
Fakt ist weiters, dass (abgesehen von Salzburg 2017) auch keine amtlichen Info-Aktivitäten dokumentiert sind. Für Radlobby-Österreich-Sprecher Roland Romano untragbar: „Der Überholabstand ist kein Wunsch, sondern geltendes Recht. Wo der Vollzug noch hakt, muss nachgebessert werden – und zwar schnell. Es ist höchste Zeit, dass die Politik klare Vorgaben schafft und für Technik sorgt, die eine verlässliche Kontrolle ermöglicht.“
Was die deutsche Polizei in Sachen Mindestseitenabstand tut
In Deutschland finden die von der Polizei regelmäßig gesetzten Maßnahmen und Schwerpunkte medial – regional wie national – große Beachtung. Hier eine unvollständige Liste relativ beliebiger Google-Treffer:
- In Hamm (Nordrhein-Westfalen) wurde 2023 ein Messverfahren per Schablone entwickelt: Mit Sprühkreide oder Markierungsfarbe werden dabei temporäre oder – an neuralgischen Punkten – dauerhafte Markierungslinien aufgebracht: Fahrrad- und Autoposition sind auf einen Blick sicht- und belegbar. Mit einem „Videobeweis” werden Kfz-Lenkende vor Ort belehrt. Meist wird ermahnt, mitunter gestraft. Die Schablonen kommen bundesweit zum Einsatz.
- Wo gesetzeskonformes Überholen grundsätzlich nicht möglich ist, wird das Verkehrszeichen „Überholverbot für Autos von Fahrrädern und Motorrädern“ aufgestellt. Das erübrigt jede Messung.
- Die Polizei setzt auf der Straße und in den sozialen Medien auf proaktive Informationsarbeit. TV- und Presse- Teams werden bundesweit regelmäßig zum Begleiten von Kontroll-Aktionen eingeladen.
- Die Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen hat allein 2023 etwa 4.200 Plakate affichieren lassen.
- In Offenburg wurde eine (temporäre) Linie auf der Straße aufgetragen. Die Polizei lud zum TV- und Medientermin, um aufzuzeigen, welche Abstände von Autofahrenden eingehalten werden müssten – und welche tatsächlich eingehalten werden.
- Strafen? „Einfach so“ zu knapp vorbeifahren kostet 30 Euro. Wird jemand gefährdet: 80 Euro. Ist die gefährdete Person ein Kind oder hilfsbedürftig, ist schon einmaliges Zu-knapp-Überholen ein Vormerkdelikt.
Was die österreichische Polizei in Sachen Mindestseitenabstand tut
In Österreich sind – außer der einmaligen Messaktion in Salzburg 2017 – weder polizeiliche Kontrollen, Strafen noch behördliche Informationsaktivitäten dokumentiert.
