Kreisverkehre haben das Potential, die Sicherheit und die Flüssigkeit auch für den Radverkehr zu steigern. Andrzej Felczak und Roland Romano zeigen, wie man sie richtig gestaltet. Mit Infografiken von Daniela Bernold


Rund 30% aller Zusammenstöße mit Verletzten und Fahrrad-Beteiligung ereignen sich auf Kreuzungen. Große Gewinne in Verkehrssicherheit in Niederlanden: Ein Kreisverkehr statt einer konventionellen vierstrahligen Kreuzung reduziert die Anzahl an Zusammenstöße um 50 Prozent. Bei Verletzten und Schwerverletzten beträgt die Reduktion üblicherweise 80 Prozent.

Den tödlichen Unfall eines Radfahrers im Jahr 2019, der in einem Kreisverkehr in Lustenau von einem Lkw überfahren wurde, nehmen wir zum Anlass, gutes Kreisverkehr-Design vorzustellen.

Damals wollte der Lkw-Lenker aus der Hohenemser Straße durch den Kreisverkehr fahren und in die Dornbirner Straße abbiegen (eine 180 Grad Rechtskurve). Zeitgleich fuhr ein Radfahrer in den Kreisverkehr ein und befand sich auf gleicher Höhe mit dem Lkw. Am Radfahrstreifen im Kreisverkehr überfuhr der Lkw-Lenker den Radfahrenden, der tödliche Verletzungen erlitt.

Leider werden Kreisverkehre in Österreich meistens nur für Kraftfahrzeuge optimiert; Rad- und Fußgängerverkehr hingegen stiefmütterlich behandelt. Dabei haben Kreisverkehre das Potential, die Sicherheit und die Flüssigkeit auch für den Radverkehr zu steigern. Wir haben uns dazu die Richtlinien des renommierten niederländischen Instituts für Verkehrsplanung CROW angeschaut.

Laut Verkehrspsychologen können VerkehrsteilnehmerInnen gleichzeitig drei Objekte pro Sekunde detailliert wahrnehmen. Das spricht für Kreisverkehre, weil sie weit weniger Konfliktpunkte haben als Kreuzungen. Am gefährlichsten wird es für Radfahrende, wenn sie entlang der Außenkante des Kreisverkehrs weiterfahren, während Kfz-Lenkende rechts abbiegen, um den Kreisverkehr zu verlassen.

Große Kreisverkehre im bebauten Gebiet

In bebautem Gebiet ist das Geschwindigkeitsniveau niedriger und das Radverkehrsaufkommen höher. Ein Vorrang für den Radverkehr ist daher aus Gründen der Verkehrssicherheit vertretbar und verkehrspolitisch sehr wünschenswert.

1. Die Radweg-Zufahrt zur Querung der Kfz-Abfahrt soll ausreichend lang sein, um den Kfz-Lenkenden deutlich zu zeigen, ob der Radfahrende die Kfz-Abfahrt queren will und ob somit Vorrang gegeben werden muss.

2. Der Abstand zwischen Kreisverkehrs-Außenkante und Radweg soll fünf Meter betragen, so dass ein Kfz dort auf querende Radfahrende warten kann, ohne den Kfz-Verkehr im Kreisverkehr zu behindern.

3. Radfahrende, die entlang der Außenkante des Kreisverkehrs weiterfahren wollen, sind für Kfz-Lenkende gut sichtbar.

4. Kfz, die in den Kreisverkehr hineinfahren oder ihn verlassen wollen, haben gegenüber Radfahrende Nachrang.

5. Einseitige Fahrbahnanhebungen verringern die Kfz-Geschwindigkeit.

Große Kreisverkehre im Freiland

Im Freilandgebiet ist das Geschwindigkeitsniveau höher und das Radverkehrsaufkommen niedriger. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist Nachrang für den Radverkehr zu weit verbreitet.

1. Der Radfahrende hat Nachrang. Er hat gute Sicht auf den Kfz-Verkehr im Kreisverkehr. Der Abstand zwischen Kreisverkehr-Außenkante und Radweg soll zehn Meter betragen, um rechtzeitig sichtbar zu machen, ob ein Kfz den Kreisverkehr verlässt.

Das optimale Design hängt von vielen Faktoren ab und bei konkreten Projekten ist es empfehlenswert, ein erfahrenes Verkehrsplanungsbüro mit der Planung zu beauftragen

Große Kreisverkehre

Durch den großen Kurvenradius kann der Radweg sicher und mit hoher Qualität rund um den Kreisverkehr geführt werden. Folgende Merkmale sind für Kreisverkehre im bebauten Gebiet und im Freiland gleich.

a) Bei der Kfz-Zufahrt und -Abfahrt soll die verlängerte Fahrlinie durch die Mitte des Kreisverkehrs führen. Das bewirkt eine mehrfach geschwungene Fahrlinie und führt zu einer niedrigen und sicheren Geschwindigkeit.

b) Eine Fahrlinie tangential zum Kreisverkehr erlaubt eine zu hohe Kfz-Geschwindigkeit mit einem drastisch erhöhten Verkehrsrisiko bei der nachfolgenden Rad- und Fußgängerquerung und ist dezidiert abzulehnen.

c) Rechtsabbiegen ist ohne Wartezeiten möglich.


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