Die Radlobby bietet ihren Mitgliedern eine Rechtsschutzversicherung. Andrzej Felczak zeigt in drei konkreten Fallbeispielen, wie Radfahrende davon profitieren.


Jeder, der mit dem Fahrrad im Verkehr unterwegs ist, hat schon einmal eine brenzlige Situation erlebt. Mitunter kommt es zum Unfall – besonders folgenschwer sind dabei Unfälle mit Kfz-Beteiligung. Unerfreulicherweise versuchen manche Kfz-Lenkende auch in klaren Fällen jegliche Schuld abzustreiten oder den Radfahrenden die Schuld unterzuschieben. Da viele Kfz-Lenkende eine Rechtsschutzversicherung haben, ist die Bereitschaft zu rechtlichen Auseinandersetzungen höher. Chancengleichheit für Radfahrende bietet nur eine eigene Rechtsschutzversicherung – Radlobby-Mitglieder kommen in den Genuss einer Rechtsschutzversicherung als Teil der Service-Leistungen durch den Verein: Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sind damit abgedeckt.

Eine Rechtsschutzversicherung kann auch bei Verkehrsstrafen helfen, z.B. bei dem bekannten Fall, wo ein Radfahrender ausreichend Abstand zu geparkten Autos gehalten hatte, um einen Dooring-Unfall zu vermeiden. Er wurde von der Polizei angezeigt, der Fall ging zum Gericht und wurde gewonnen. Das viel zitierte „Abstandsurteil“ hat geholfen, das unklar definierte Rechtsfahrgebot der StVO zu präzisieren, was allen Radfahrenden zugutekommt.

Wir haben bei unseren Mitgliedern bezüglich interessanter Versicherungsfälle angefragt. Drei Personen haben uns daraufhin ihre Geschichten zukommen lassen. Die Personen sind uns namentlich bekannt und haben uns Einsicht in die Verfahrensakten ermöglicht. Auf ihren Wunsch hin verzichten wir jedoch darauf, sie namentlich zu nennen.

1. Burgenland

Nach vorne geschleudert

Ich pendle von Neusiedl am See nach Wien-Landstraße. An einem Dienstag im Oktober war ich gegen 20 Uhr auf dem Heimweg mit meinem „Velomobil“ – einem verkleideten Leichtgewicht-Liegefahrrad. Mit normaler Fahrtgeschwindigkeit radelte ich auf der B10 zwischen Kreisverkehr und Ortsgebiet Bruck an der Leitha dahin. Sicht war gut, Fahrbahn trocken, mein Velomobil war vorschriftsgemäß beleuchtet (starke LED-Lichter plus reflektierende Materialien). Plötzlich hörte ich Reifenquietschen hinter mir und verspürte kurz danach einen Stoß von hinten. Ich wurde nach vorne geschleudert und konnte gerade noch verhindern, von der Straße zu fliegen.

Der Fahrzeuglenker gab später an, kurz zuvor einen Lkw überholt zu haben. Er war sehr in Eile und wollte gleich nach dem Unfall weiterfahren. Ich bestand allerdings darauf, die Polizei zu rufen. Zwar war ich unverletzt geblieben, aber mein Velomobil wurde an der Rückseite schwer beschädigt und musste beim Hersteller in Holland repariert werden. Ich habe die Radlobby-Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, mit einem Schreiben des Rechtsanwaltes war die Angelegenheit rasch erledigt und die Schadenssumme nicht gerade niedrig.

2. Oberösterreich

Beim Abbiegen „übersehen“

Der Unfall fand kurz nach Mittag an einem Freitag im Winter auf einer Kreuzung im Ortsgebiet von Traun statt. Ich war auf einem linksseitig geführten Radweg unterwegs. Ein mir entgegenkommendes Auto (als eines von mehreren entgegenkommenden Fahrzeugen) stieß beim Rechtsabbiegen mit mir zusammen. Es war ein sonniger Tag, und ich vermute, dass die Sonne ziemlich tief stand und so den Autofahrer blendete.

Da es sich bei der Kreuzung nicht sofort ersichtlich um eine Fahrrad-Überfahrt, aber auch nicht um eine Kreuzung ohne Markierung handelte (der „Radweg” war in Form einer roten Bemalung am Boden angezeigt), war mir die Rechtslage und die Vorrangsituation nicht ganz klar. Aufgrund des eingetretenen Totalschadens am Fahrrad und weil ich selbst durch den Zusammenstoß mit dem Kfz geringfügig verletzt wurde und eine Teilschuld meinerseits zumindest nicht ausgeschlossen schien, entschied ich mich, die Kommunikation mit der Versicherung einem lokalen Rechtsanwalt zu übergeben. Glücklicherweise war dieser Rechtsbeistand durch die in der Radlobby-Mitgliedschaft beinhaltete Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Ein weiteres Glück: der andere Verkehrsteilnehmer bestritt den Sachverhalt nicht, und es konnte auch mit der Versicherung rasch eine Einigung erzielt werden. Entschädigt wurde Fahrrad, Bekleidung, Helm und Brille. Schmerzensgeld wurde von mir nicht priorisiert.

3. Wien

Fahrlässig überholt

Es war Mitte Jänner 2019, als ich kurz vor der Kreuzung Reumannplatz/Laaer-Berg-Straße auf dem Linksabbiegestreifen von einer Autofahrerin zu knapp überholt wurde: Dabei erwischte sie mit ihrem rechten Außenspiegel meinen Lenker, der dadurch nach rechts weggeschlagen wurde. Ich stürzte mitten auf der Straße zwischen den beiden Autokolonnen. Per Rettung kam ich ins Unfallkrankenhaus Meidling (multiple Prellungen und mehrere, teilweise tiefe Abschürfungen, aber keine Brüche). Die Polizei nahm den Unfall in meiner Abwesenheit auf. Das war anfänglich ein Nachteil, da die Autofahrerin wilde Behauptungen über meine Fahrtrichtung zu Protokoll gab, die der gegnerische Anwalt im Verfahren zu nutzen versuchte.

Der Richter konnte den Sachverhalt im Zuge der Befragung aber recht schnell klären. Gut für mich: Eine hinter uns fahrende Autofahrerin, die den Unfall beobachtet hatte, stellte sich als Zeugin zur Verfügung. Bei der nächsten Verhandlung wird es um die Höhe von Schadenersatz und Schmerzengeld gehen. Ohne die Rechtsschutzversicherung von der Radlobby hätte ich noch nicht einmal die zerrissenen Kleider und Schäden am Fahrrad ersetzt bekommen, geschweige denn ein Schmerzengeld für die erlittenen Verletzungen. Der Anwalt wurde mir von der Versicherung zugeteilt.

Das Verfahren war zu Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.

Links

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radlobby.at/versicherung

Gefahrenquelle Kfz, Unfallopfer Rad
radlobby.at/unfaelle


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